Wie die Verfasser der Veröffentlichung (DStR 2024, 1329) zutreffend anmerken, fürchten vermögensverwaltende PersGes nichts mehr als eine gewerbliche Infektion i.S.d. § 15 (3) Nr. 1 EStG.
Denn durch die gewerbliche Infektion kommt es nicht ausschließlich zu einer Umqualifizierung der Einkünfte, sondern auch zur Annahmen von Betriebsvermögen.
Die Verfasser befassen sich intensiv mit zwei praxisnahen, problematischen Fragestellungen.
Die beiden Fragenkomplexe bestehen aus der Beantwortung der Frage über die Folgen der Steuerbefreiung zum 1.1.2022 nach § 3 Nr. 72 EStG und der Gefahr der Annahme einer Betriebsaufspaltung bei der Auslagerung des Betriebs einer Photovoltaikanlage.
Beide Fragestellungen enhtalten für die steuerliche Beratung erhebliches Gefahrenpotential.
Im Rahmen unserer Seminare „taxnews-aktuell-03-2024“ und „Rund um das neue Recht der GbR“ werden wir Sie über diese Themen informieren.