Unter dem AZ 1 BvF 1/23 ist ein spannendes Normenkontrallverfahren beim BVerfG anhängig.
Das Land Bayern hat am 16.6.2023 eine Antrag auf ein Normenkontrollverfahren zur Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und Regionalisierung der ErbSt auf den Weg gebracht.
Aus dem vorstehenden Grunde sollten sämtliche Steuerfestsetzungen offengehalten werden.