Das FG Baden-Württemberg ist in seinem Urteils vom 30.6.2022 – 12 K 58/20 zu dem Ergebnis gelangt, dass der Zufluss eines Vermögensvorteils beim beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter neben der Fälligkeit des Anspruchs gegen die KapGes auch die gewinnmindernde Buchung bei der KapGes gegeben sein muss.
Das FG entscheidet somit gegen die Ausführungen des BMF-Schreibens vom 12.5.2014, BStBl 2014 I 80.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ BFH VI R 20/22 anghängig ist.