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Eine üble Falle: Sozialversicherungspflicht für Lehrkräfte von (privaten) Bildungseinrichtungen

In der Praxis sollte nicht übersehen werden, dass das BSG von seiner Sonderrechtsprechung für Lehrkräfte abgerückt ist.

 

Nach der Entscheidung des BSG vom 28.06.2022 – B 12 3/20 R wird die Beschäftigung von Lehrkräften, die auf Honorarbasis für private Fortbildungsinstitute tätig sind, als sozialversicherungspflichtig beurteilt.

 

Wie das Urteil deutlich macht, liegen hier regelmäßig sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse immer dann vor, wenn die Lehrkräfte in eine betriebliche Organisation eingegliedert sind.

 

Hiervon ist in der Praxis regelmäßig auszugehen, da die Lehrkräfte ihre Veranstaltungen im Rahmen eines vorgefertigten Lehrplans erbringen.

 

 


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