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Eine unendliche Geschichte: Die Prüfung der 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen und was macht der Gesetzgeber
Die Kernaussage
Die BFH-Urteile zur Prüfung der 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen sollen erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum sog. ZollkodexAnpG im Bundessteuerblatt II veröffentlicht werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) hervor.
Der Hintergrund
Die Finanzverwaltung hatte zunächst erklärt, die jüngsten BFH-Urteile zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze vorläufig nicht im BStBl II veröffentlichen zu wollen.
Die Urteilsgrundsätze seien daher derzeit für die Finanzverwaltung nicht anzuwenden. Es würden weiterhin die Grundsätze von R 19.5 LStR gelten (s. OFD NRW v. 14.7.2014 - Kurzinfo LSt 5/2014).
Hierzu wollte der Abgeordnete Richard Pitterle im Rahmen einer mündlichen Anfrage im Bundestag wissen
„Wird die Bundesregierung die beiden Urteile des Bundesfinanzhofes zur Prüfung der 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen noch im Jahr 2014 zur allgemeinen Anwendung erklären, da die beabsichtigten gesetzlichen Änderungen in diesem Bereich durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften erst ab dem Jahr 2015 gelten sollen (u.a. eine Erhöhung der Freigrenze auf 150 €), und inwieweit wirkt sich die Freigrenze auf die Bemessungsgrundlagen in den gesetzlichen Sozialversicherungen aus?“
Die Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BR-Drucks. 432/14) ist die gesetzliche Regelung zur Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewähren, auf Sachbezüge anwendbar, die Arbeitnehmern nach dem 31.12.2014 zufließen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die betreffenden Urteile des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt II nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu veröffentlichen.
Die Erhöhung der Freigrenze hat Auswirkungen auf das Beitragsaufkommen der Sozialversicherungen; sie führt zu Mindereinnahmen. Auch hier bleibt die Entscheidung des Gesetzgebers abzuwarten.
Auf diese etwas chaotisch anmutende Situation gehen wir u.a. im Rahmen unserer Seminarveranstaltung aktuell-4-2014 ein.