Der Streit über eine Anwendung der harten Trennungstheorie oder der modifizierten Trennungstheorie dauert nun schon seit über 7 Jahren.
Der GrS des BFH hätte die Gelegenheit gehabt, diese Frage abschließend zu entscheiden.
Das Verfahren beim GrS haben die Finanzbehörden jedoch bedauerlicherweise – durch eine Anwendung der modifizierten Trennungstheorie – für erledigt erklärt.
Nun hat der IV. Senat des BFH (hier entscheiden die Vertreter der modifizierten Trennungstheorie) aufgrund einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 10.4.2019 – 11 K 11258/13 erneut die Gelegenheit, zu dieser Streitfrage Stellung zu beziehen.
Die Revision ist unter dem AZ IV R 16/19 beim BFH anhängig.
Wir werden im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2020 hierüber und über die praktischen Gestaltungswege berichten.