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Eine unendliche Geschichte: Eine erneute Revision beim IV. Senat des BFH zur Anwendung der Trennungstheorie

Der Streit über eine Anwendung der harten Trennungstheorie oder der modifizierten Trennungstheorie dauert nun schon seit über 7 Jahren.

Der GrS des BFH hätte die Gelegenheit gehabt, diese Frage abschließend zu entscheiden.

Das Verfahren beim GrS haben die Finanzbehörden jedoch bedauerlicherweise – durch eine Anwendung der modifizierten Trennungstheorie – für erledigt erklärt.

Nun hat der IV. Senat des BFH (hier entscheiden die Vertreter der modifizierten Trennungstheorie) aufgrund einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 10.4.2019 – 11 K 11258/13 erneut die Gelegenheit, zu dieser Streitfrage Stellung zu beziehen.

Die Revision ist unter dem AZ IV R 16/19 beim BFH anhängig.

Wir werden im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2020 hierüber und über die praktischen Gestaltungswege berichten.


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