In einer Musterrevision beim BFH AZ II R 38/17 geht es aufgrund der Entscheidung des FG Köln vom 29.6.2017, 7 K 1654/16 um eine alltägliche Frage.
Die Elterngeneration möchte ihre Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft mit Sonderbetriebsvermögen auf die Kindergeneration übertragen.
Im Rahmen eines notariellen Übertragungsvertrags werden die Übertragung des Gesamthandsvermögens und des Sonderbetriebsvermögens - aus zivilrechtlichen Überlegungen heraus - zeitlich getrennt voneinander vorgenommen.
Hierin sieht das FG Köln eine schädliche Handlungsweise i.S.d. § 13a und § 13b ErbStG.
Das FG sieht auch ein nur kurzes zeitliches Auseinanderfallen beider Übertragungszeitpunkte als schädlich an.
Bei Lichte betrachtet wird man diese Überlegungen auch im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG beachten müssen.
Das vorstehende Problem dürfte in zahlreichen Fallgestaltungen erhebliche Probleme hervorrufen, die künftig - durch andere zivilrechtliche Vereinbarungen - dringend verhindert werden müssen.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2018 werden wir Sie und Ihre Mitarbeiter über diese Entscheidung und die Wege zur Vermeidung der Problematik vertiefend informieren.