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Ein Urteil für viele Freiberufler: Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung öffentlicher Dienste führt zu steuerfreien Einnahmen

Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 27.08.2013 - VIII R 34/11 entschieden hat, sind Aufwandsentschädigungen eines Versorgungswerks an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder steuerfrei nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG.. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Versorgungswerk als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenzuweisung auf die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung für seine Zwangsmitglieder beschränkt und dabei insoweit bestehende Anlagengrundsätze beachtet.

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