Das FG Hessen hat mit Urteil vom 22.10.2018 6 K 49/17 eine grundlegende Entscheidung zum Näheverhältnis i.S.d. Abgeltungsteuer getroffen.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ BFH VIII R 46/18 anhängig ist.
Das FG hat sich dem Grunde nach an den Kriterien der grundlegenden Entscheidung des BFH vom 29.4.2014 VIII R 44/13, BStBl 2014 II, 992 orientiert.
In dieser Entscheidung hatte der BFH das Näheverhältnis i.S.d. § 32d Abs. 2 EStG grundlegend - und abweichend von der Interpretation des BMF - definiert.
In seiner Entscheidung hat das FG Hessen klargestellt, dass in seinem aktuellen Urteilsfall keines der zentralen Kriterien des BFH-Urteils erfüllt gewesen sei.
Aus diesem Grunde können die Entscheidung des FG Hessen und die Urteilsanmerkungen von Ziegler, EFG 2019, 168 bei einschlägigen Streitfragen mit den Finanzbehörden nahezu lehrbuchartig verwendet werden.