Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen sind seit geraumer Zeit in einer Vielzahl stark umstritten.
Das FG Berlin-Brandenburg hat nun mit seinem Urteil vom 23.8.2022 – 5 K 5101/20 entschieden, dass angemietete Werbeflächen kein fiktives Anlagevermögen darstellen und somit nicht zu einer Hinzurechnung führen.
Die Finanzbehörden haben gegen diese Entscheidung Revision einlegt, die unter dem AZ III R 3/16 beim BFH anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten aus diesem Grunde offengehalten werden.