Das FG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 10.3.2016 - 16 K 2976/14 AO zur Frage der Zinshöhe für Verzinsungszeiträume bis Juli 2013 Stellung genommen.
Das FG Düsseldorf hat bis zum Zeitpunkt Juli 2013 keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung nach § 238 Abs. 1 AO.
Das FG Düsseldorf hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, die unter dem AZ BFH III R 10/16 beim BFH anhängig ist.
Es ist daher empfehlenswert, dass durch taxnews veröffentlichte Mustereinspruchsschreiben um das vorstehend genannte Aktenzeichen zu ergänzen.
Alle Artikel anzeigen