Das FG Niedersachsen hat sich in seinem Urteil vom 11.12.2024 – 9 K 83//24 mit der vorstehenden Fragestellung befasst.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass in den Jahren vor 2022 erzielte Einspeisevergütungen, die im Jahr 2022 zurückgezahlt werden als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Nach seiner Auffassung enthält § 3 Nr. 72 EStG kein Gewinnermittlungsverbot und schränkt den Betriebsausgabenabzug nicht ein.
Die Finanzbehörden haben gegen die Enscheidung Revision eingelegt, die nun unter dem AZ BFH X R 2/25 anhängig ist.
Einschlägige Streitfälle müssen daher offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02—2024 wir der Verfasser der Newsletter hierüber informieren.