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Eine weitere "Strafe" bei der gewerblichen Infektion einer freiberuflichen Praxis: Wie lange ist die Nutzungsdauer eines Praxiswertes nach dem Übergang zur gewerblichen Tätigkeit?
Das FG Münster hat sich mit seinem Urteil vom 24.10.2014 - 13 K 2297/12 F zur vorstehenden Fragestellung geäußert.
Demnach besteht ein Praxiswert einer freiberuflichen Praxis nicht weiter, wenn eine freiberufliche Praxis zu einem Gewerbebetrieb mutiert.
In diesem Fall nimmt das FG Münster demnach einen Firmenwert an, der anschließend zwingend über 15 Jahre abzuschreiben ist.
Im Ergebnis folgt das FG Münster parallelen Entscheidungen des BFH zur Umwandlung von freiberuflichen Praxen in gewerbliche Unternehmen im Fall der Erbfolge.