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Eine wenig überraschende, m.E. klarstellende Entscheidung des VI. Senats des BFH: Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständ

Mit seinem Urteil vom 21. November 2024 VI R 9/22 hat der VI. Senat des BFH die folgenden beiden Leitsätze veröffentlicht:

 

  1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung: M.E. ausschließlich im Bereich der Einkünfte aus § 19 EStG).

 

  1. Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken, sind periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen.

 


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