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Eine wenig überzeugende Entscheidung des FG Düsseldorf zur Versagung der erweiterten Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 3 GewStG

Das FG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung vom 22.6.2022 – 2 K 2599/18 G die erweiterte Grundstückskürzung – im Rahmen einer reinen Verpachtung eines Betriebsgebäudes - versagt, weil es zur Annnahme einer fortgesetzten werbenden Tätigkeit in Gestalt einer Betriebsverpachtung gelangt ist.

 

Die Entscheidung überzeugt nach Auffassung des Verfassers nicht.

 

Aus diesem Grunde ist es erfreulich, dass der IV. Senat des BFH aufgrund der eingelegten Revision (AZ BFH IV R 19/22) nun die Gelegenheit hat, über diese Rechtsfrage zu entscheiden.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 werden wir Sie über das Verfahren informieren.

 


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