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Eine wichtige Musterrevision für alle Selbstanzeigenfälle: Abzugsfähigkeit von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Das FG Köln hat sich in seinem Urteil vom 22.7.2014 - 8 K 1937/11 mit der höchststreitigen Frage auseinandergesetzt, ob der Werbungskostenabzug unter dem Regime der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 generell ausgeschlossen ist.
Das Finanzgericht ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gelangt, dass im Verlagungszeitraum 2009 anfallende nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn die entsprechenden Kapitalerträge vor dem 1.1.2009 geflossen sind.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG Revision eingelegt, die unter dem AZ VIII R 42/14 bei BFH anhängig ist.
Für die Praxis bedeutet die Musterrevision, dass insbesondere in Fallgestaltungen von Selbstanzeigen entsprechende Anträge gestellt werden müssen.