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Eine wohl nie endende Geschichte: Die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage bei einem Mietwohngrundstück – Das Problem sind die hohen Kaufpreise weit über den Sachwerten!
Die Finanzämter gehen beim Erwerb von Mietwohngrundstücken zu einem Gesamtkaufpreis regelmäßig hin und nehmen eine Aufteilung des Kaufpreises nach den Sachwerten vor.
Problemtisch ist zur Zeit, dass die tatsächlichen Grundstückskaufpreise erheblich über den Sachwerten für das Gebäude und den Grund und Boden liegen.
Im Rahmen der Aufteilung kommt es daher – soweit keine vertragliche Vorsorge durch den Vertragsbeteiligten getroffen worden ist – regelmäßig zu Streitfällen zwischen dem Steuerberater und dem Finanzamt.
Das FG Düsseldorf hat nun mit einer sehr grundsätzlichen Entscheidung zur Frage der Aufteilung Stellung genommen, FG Düsseldorf vom 19.1.2016 – 13 K 1496/13 E. Gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf ist NZB eingelegt worden, die unter dem AZ IX B 37/16 beim BFH anhängig ist.
Es wäre sehr wünschenswert, wenn der IX. Senat des BFH die Revision zulassen und zur vorstehenden Fragestellung einmal aktuell Stellung beziehen würde. Denn die Entscheidungen des BFH aus der Vergangenheit befassen sich mit Streitfällen, die die zur Zeit aktuelle Preissituation gar nicht berücksichtigen konnten.
Im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-3-2016 werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren, wie diesem Dilemma in Praxis aufgrund der Rechtsprechung des BFH wirksam entgangen werden kann.