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Eine zeitlich befristete Entwarnung zur Sozialversicherungspflicht für Lehrer

Der Verfasser der Newsletter hat in Form von zwei Newslettern und im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell (auf der Basis von Entscheidungen der LSG und des BSG) auf das Problem der Sozialversicherungspflicht von Lehrern aufmerksam gemacht.

 

An dieser Stelle besteht nun eine zeitlich befristete Entwarnung

 

Der Verfasser der Newsletter hat die aktuelle gesetzliche Änderung in keiner Fachzeitschrift für Steuerberater erfahren.

 

Die FAZ vom 19.02.2025, Seite 16 berichtet dagegen über eine Gesetzesänderung, die am 14.02.2025 den Deutschen Bundesrat passiert hat.

 

Demnach ist § 12 SGB IV hinsichtlich der o.a. Tätigkeit geändert worden.

 

Danach kann die bisherige Praxis der „Scheinselbständigkeit“ der Lehrer bis zum 31.12.2026 fortgesetzt werden.

 

Zwei Bedingungen müssen erfüllt werden: Die Bildungseinrichtung und die Lehrkraft müssen „bei Vertragsabschluss übereinstimmend von einer selbständigen Tätigkeit“ ausgegangen sein und die betroffene Lehrkraft muss zustimmen.

 

 


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