Der IX. Senat des BFH hat diese Frage in seinem Urteil vom 29.10.2019 IX R 22/18 bei der Veräußerung einer nicht der Einkünfteerzielung dienenden Immobilie negativ beantwortet.
Der IV. Senat des BFH hat die Frage bei einer sehr ähnlichen Fallgestaltung dagegen positiv beantwortet.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2020 werden wir Ihnen die Grundsätze und die feinsinnigen unterschiedlichen Entscheidungskriterien vorstellen.