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Einkünfteerzielungsabsicht: Keine Einbeziehung von Sonder-AfA

Der IX. Senat des BFH hat mit Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 24/07 entschieden, dass geltend gemachte Sonderabschreibungen nach den §§ 1, 3 und 4 FördG nicht in eine befristete Totalüberschussprognose (hier: zehn Jahre) einzubeziehen sind, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit gemäß § 4 Abs. 3 FördG vollständig abgeschrieben werden.

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