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Einschlägige Streitfälle sind dringend offenzuhalten: Findet bei teilentgeltlichen Übertragungsvorgängen die strenge bzw. modifizierte Trennungstheorie Anwendung

Einschlägige Streitfälle sind dringend offenzuhalten: Findet bei teilentgeltlichen Übertragungsvorgängen die strenge bzw. modifizierte Trennungstheorie Anwendung

 

Die vorstehend angesprochene Fragestellung, die auf einem Beschluss des IV. Senats vom 19.9.2012 IV R 11/12 beruht, ist bisher höchstrichterlich nie entschieden worden, weil die Finanzbehörden den beim GrS des BFH vorgelegten Streitfall (BFH GrS v. 30.10.2018 X R 28/12 im Sinne der modifizierten Trennungstheorie erledigt hatten.

 

Nunmehr sind zwei aktuelle Revisionen zu dieser Thematik beim BFH anhängig:

  • Im Anwendungsbereich des § 23 EStG unter dem AZ BFH IX R 17/23
  • Im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 EStG unter dem AZ BFH IV R 17/23

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2024 werden wir Sie über diese Verfahren und deren Auswirkungen auf die praktische Steuerberatung informieren.

 

 


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