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Elterngeld: Kein mehrfacher unterjähriger Wechsel der Steuerklasse

Eltern können die Höhe des Elterngeldes durch die Steuerklassenwahl optimieren.

Ein Wechsel der Steuerklasse kann pro Jahr grundsätzlich nur einmal beantragt werden.

Nach einem Wechsel der Kombination IV / IV auf III / V ist ein erneuter Wechsel zu Kombination V /III innerhalb des Jahres ausgeschlossen, auch wenn dieser Wechsel dem Zweck dient, ein höheres Elterngeld zu erlangen, vgl. FG Köln vom 25.10.2016 3 K 887/16.


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