Eltern können die Höhe des Elterngeldes durch die Steuerklassenwahl optimieren.
Ein Wechsel der Steuerklasse kann pro Jahr grundsätzlich nur einmal beantragt werden.
Nach einem Wechsel der Kombination IV / IV auf III / V ist ein erneuter Wechsel zu Kombination V /III innerhalb des Jahres ausgeschlossen, auch wenn dieser Wechsel dem Zweck dient, ein höheres Elterngeld zu erlangen, vgl. FG Köln vom 25.10.2016 3 K 887/16.