Alle Artikel anzeigen

Endlich: BFH äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung ab VZ 2015

Im Rahmen der Veranstaltung aktuell 2 – 2018 hatten wir darauf hingewiesen, dass zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO zwei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind (2237/14 u. 2422/17). Nunmehr hat der BFH erstmals Nachzahlungszinsen ab dem Veranlagungszeitraum 2015 mit dem Verweis auf schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken von der Vollziehung ausgesetzt (IX B 21/18, DStR 2018 S. 1020). Mit Veranlagungszeitraum 2015 ist dabei nicht der Zeitraum der Steuerfestsetzung sondern der Zinsberechnungszeitraum gemeint.

Es gilt also einmal mehr, alle Bescheide über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen unabhängig vom Veranlagungszeitraum der Steuerfestsetzung offen zu halten. Es ist zu vermuten, dass sowohl Finanzverwaltung als auch die Steuergerichte den Ausgang der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten werden.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!