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Endlich gibt es doch noch Finanzrichter, die auch teuere Sportwagen als angemessen Betriebsfahrzeuge beurteilen

Die Stuttgarter Finanzrichter hatten in ihrer Entscheidung vom 22.12.2014 AZ 6 K 238/14 über einen Supersportwagen zu entscheiden, der mit 612 PS und einem 10-Zylindermotor weit über 300 km/h schnell ist und das erste Serienfahrzeug darstellt, dessen Aggregatträger aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff gefertigt worden ist. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung den Abzug des betrieblichen veranlassten Teils einer Leasingsonderzahlung von 80.000 € und der monatlichen Leasingrate von ca. 5.700 € als Betriebsausgaben zu. Das Unternehmen arbeitete als Automobilzulieferer für den Hersteller des Supersportwagens. Das Finanzamt war der Auffassung, dass der Aufwand unangemessen sei und stellte dabei auf die Anschauung breiter Bevölkerungskreise ab. Ein Aufwand von 31,44 € je betrieblich gefahrenen Kilometer sei einfach zu hoch. Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung des autonahen Finanzgerichts bei den Finanzämtern zur Kenntnis genommen wird.

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