Der Bundesrat hat am 20.05.2022 der Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro zugestimmt. In der Praxis häufen sich nun die Probleme. Denn „einfach ist anders“. Im Zuge der Gesetzesänderung wurde nicht nur das EStG um stolze 11 Paragraphen ergänzt, sondern auch die Auszahlung in den meisten Fällen auf die Arbeitgeber abgewälzt. So müssen diese im September 2022 in nahezu allen Fällen die Energiepreispauschale an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Doch was bedeutet dies für die Lohnabrechnung und vor allem: Wie bekommt der Arbeitgeber die auszahlte Pauschale erstattet? Hat auch der Arbeitgeber selbst einen Anspruch auf die Pauschale – und wenn ja, wann? Wie sieht es mit der Steuerpflicht der Pauschale aus und was gilt es bei Minijobbern zu beachten? Fragen, auf die Sie in diesem Webinar Antworten finden. Seien Sie bereit für Ihre Mandanten und sehen Sie der Energiepreispauschale und den Fragen rundherum entspannt entgegen.
Als Themen werden unter anderem behandelt:
- Höhe und Anspruch auf die Energiepreispauschale
a) Gewinneinkünfte
b) Arbeitnehmer und Minijobber
c) nicht begünstigte Steuerbürger (und Umgehungsideen) - Auszahlung der Energiepreispauschale
a) Im Rahmen der Steuerfestsetzung für 2022
b) Anrechnung auf die am zum 10.09.2022 fälligen Vorauszahlungen
c) Auszahlung druch den Arbeitgeber und diverse Besonderheiten
d) So holt sich der Arbeitgeber die Energiepreispauschale zurück - Steuerpflicht der Energiepreispauschale
a) Bei Arbeitnehmern (und Minijobbern?)
b) bei Beziehern von Gewinneinkünften