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Entfernungspauschale
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Entfernungspauschale zum 1.1.2007 am 9.12.2008 als nicht verfassungemäß beurteilt. Die Bundesregierung hat als Reaktion darauf angekündigt, die Altregelung bis zum 31.12.2009 wieder anzuwenden. Die Finanzämter erkennen somit für den Weg zur Arbeitsstätte wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer als abzugsfähigen Aufwand an.
Es wird jetzt in der Praxis zu prüfen sein, in welchen Fällen die Finanzverwaltung der neuen Rechtslage automatisch folgt bzw. ein konkreter Antrag gegenüber der Finanzbehörde gestellt werden muss. Ein konkreter Antrag wird in sämtlichen Fällen erforderlich sein, in denen die Finanzbehörde die konkreten Kilometerangaben nicht elektronisch abgespeichert hat.