Der BFH hat mit einer sehr grundsätzlichen Entscheidung zur Frage von Entschädigungen im Zusammenhang mit Schadensersatzleistungen Stellung genommen.
In seinem Urteil v. 11.10.2017- IX R 11/17 geht der BFH ganze neue Wege, die zu Begünstigungen führen, die bisher nicht anzunehmen gewesen sind.
Es geht dabei um Entschädigungsleistungen, die über einen Zeitraum von 6 Jahren geleistet werden.
Lassen Sie sich u.a. über diese Entscheidung im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2018 informieren.