Wie die FAZ berichtet hat, stellen Erbengemeinschaften häufig den Vorhof zur Hölle dar.
Ausgangspunkt dieser Aussage die häufig die naive Vorstellung des Erblassers, dass sich die Erben untereinander „blendend“ verstehen.
Dazu kommen die Grundregeln, die im Rahmen einer Erbengemeinschaft zum Tragen kommen.
Dieser Vorhof zu Hölle lässt sich durch relativ übersichtliche Gestaltungen wirksam und im Sinne des Erblassers verhindern.
Diese Wege werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-akteull-2-2019 aufzeigen.