Der BFH hat sich mit seinem aktuellen Urteil vom 28.5.2019 II R 37/16 zu den Voraussetzungen der Möglichkeit der erbschaftsteuerfreien Übertragung eine Familienheims auf ein Kind geäußert.
In seiner Entscheidung hat er zwar nicht sämtliche Zweifelsfragen abgeklärt, aber dennoch einen grundsätzlichen Fahrplan aufgezeigt.
Paus hat diesen Fahrplan in seiner Veröffentlichung, NWB-32-2019, 2326 präzise nachgezeichnet.