Zur Zeit wird intensiv die Frage erörtert, wie die aktuelle Lage hinsichtlich des Erbschafsteuerrechts zu beurteilen ist.
Hierzu werden in der Literatur sehr deutliche Worte gefunden, die den steuerlichen Berater gerade dazu aufrufen die Situation gestalterisch zu nutzen.
Soweit Sie sich mit der Beurteilung der aktuellen Situation durch kundige Verfasser von Veröffentlichungen auseinandersetzen möchten können wir Ihnen die nachfolgenden Fundstellen empfehlen:
- Drüen, DStR 2016, 643
- Seer, GmbHR 2016 673, 776
- Crezelius, ZEV 2016, 367, 368
In diesen Veröffentlichungen finden Sie ein Vielzahl von Ansatzpunkten für eine offensive und streitbare Beratung.
M.E. sollten Sie diese Chancen in der dort aufgeführten Weise (mit dem Einbau von Widerrufsklauseln etc.) nutzen.