Das FG Berlin-Brandenburg hat mit seinem rkr. Gerichtsbescheid vom 10.12.2020 4 K 4055/17 zur o.a. Frage Stellung bezogen.
Es ist in seinem Gerichtsbescheid zu folgendem Ergebnis gelangt:
Wird dem Antrag auf Aufteilung der ESt-Gesamtschuld erst im finanzgerichtlichen Klageverfahren gegen den Aufteiungsbescheid durch Abhilfebescheid des FA stattgegeben, sind Säumniszuschläge, die im Zeitraum zwischen Aufteilungsantrag und antragsgerecht erlassenem Aufteilungsbescheid verwirkt sind, aus sachlichen Billigkeitsgründen hälftig zu erlassen. Insoweit ist das dem FA nach § 227 AO obliegende Ermessen auf null reduziert.