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Erläuterung der neuen Rechtslage: Steuerfreiheit für Betreuungs- und Pflegeleistungen für hilfsbedürtige Personen
Das BMF-Schreiben vom 20.07.2009 IV B 9 – S 7172/09/10002 nimmt die Finanzbehörde zu der zum 1.1.2009 neu eingeführten Steuerbefreiung Stellung.
Die Einzelheiten der umfangreichen Verwaltungsanweisung entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.