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Erneutes Nichtanwendungsschreiben der Finanzbehörden: Umsatzsteuerliche Behandlung von Nebenleistungen zu Übernachtungsumsätzen
Das BMF hat mit Schreiben vom 4.5.2010 zur Entscheidung des BFH vom 15.1.2009 V R 9/06 Stellung bezogen, in dem der V. Senat des BFH entschieden hat, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt, die als Teil der Gesamtleistung am Ort des Hotels steuerbar ist.
Das BMF-Schreiben führt nun im Einzelnen aus, wie die Finanzbehörde die Rechtslage für Leistungen bis zum 31.12.2009 bzw. seit dem 1.1.2010 beurteilt. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BFM-Schreiben.