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Erschließungsleistungen außerhalb des Grundstücks als haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Das FG Berlin-Brandenburg hat seiner Entscheidung vom 15.8.2012 7 -K-7310/10 zu einer interssanten Fragestellung eine Entscheidung getroffen.
Demnach können Erschließungsmaßnahmen für ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude/Grundstück als haushaltsnahe Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a (2) S. 2 EStG berücksichtigt werden.
Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist nicht auf Leistungen beschränkt, die innerhalb der räumlichen Grenzen des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücks erbracht werden. Vielmehr sind Erschließungsmaßnahmen auch begünstigt, soweit die Arbeiten auf öffentlichem Straßenland vor dem Grundstück durchgeführt werden.
Dem Abzug der beantragten Ermäßigung steht nach Auffassung des FG auch nicht entgegen, dass die Anschlusskosten den Klägern von einem Träger öffentlicher Gewalt durch Verwaltungsakt auferlegt worden sind.