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Erstattung von Geldbußen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
Mit seiner Entscheidung vom 22.7.2008 VI R 46/06 hat der VI. Senat des BFH deutlich gemacht, wann die Übernahme von Geldbußen durch einen Arbeitgeber beim Arbeitnehmer zur Annahme von Arbeitslohn führt. Dies ist nach der aktuellen Entscheidung des VI. Senats des BFH immer dann der Fall, wenn die Übernahme der Geldbuße durch den Arbeitgeber nicht überwiegend in seinem Interesse erfolgt. Ein Indiz für diese Wertung ist u.a. die Höhe der Bereicherung des Arbeitnehmers.