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Ertragsteuerliche Beurteilung von ärztlichen Laborleistungen
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.02.2009 umfangreich zur ertragsteuerlichen Behandlung von ärztlichen Laborleistungen Stellung genommen.
Das BMF-Schreiben differenziert nach Laborleistungen, die durch einen niedergelassenen Laborarzt bzw. eine Laborgemeinschaft erbracht werden. Soweit Leistungen durch einen niedergelassenen Laborarzt bzw. durch eine Laborgemeinschaft an Nichtmitglieder erfolgt, hat eine Prüfung der leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit der Ärzte zu erfolgen.
Eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit liegt demnach nicht vor, wenn die Zahl der vorgebildeten Arbeitskräfte und die Zahl der täglich anfallenden Untersuchung eine Eigenverantwortlichkeit ausschließen.