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Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen war in der Vergangenheit Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des BFH.

Das BMF war in der Vergangenheit in seinem BMF-Schreiben vom 10.1.2014 noch sehr zurückhaltend hinsichtlich der Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen.

Mit seinem neuen Schreiben vom 9.11.2016 hat das BMF nun die Rechtsprechung des BFH akzeptiert und das BMF-Schreiben vom 10.1.2014 um 5 wesentliche Punkte ergänzt.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.


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