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Es gibt Beschlüsse des BFH, die beim Verfasser der Newsletter ein Lächeln hervorrufen: Keine Terminverlegung wegen eines Kurzurlaubs "ins Blaue"

Mit seinem Beschluss vom 22. April 2024, III B 82/23 hat der III. Senat des BFH die beiden nachfolgenden Leitsätze veröffentlicht:

 

  1. Die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung wegen eines in der Privatsphäre liegenden Vorhabens setzt die Darlegung und (gegebenenfalls) die Glaubhaftmachung von Umständen voraus, wonach das Vorhaben in seiner Planung bereits vor Zugang der Ladung so ausgestaltet war, dass die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins während dieser Zeit unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist.

 

  1. Ein vor Zugang der Ladung gefasster Entschluss zu einem Kurzurlaub "ins Blaue" ist kein erheblicher Grund für eine Terminverlegung, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten.

 

 


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