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Der EuGH stoppt die Verzinsung bei Rechnungsberichtigungen!

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 15.9.2016 - C - 518/14, Senatex GmbH eine sehr bedeutsame Grundsatzentscheidung getroffen, die ein Ärgernis in vielen Betriebsprüfungsfällen beseitigt.

Der Vorsteuerabzug setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus. Dabei sind die einzelnen Anforderungen hieran hoch.

Durch geringe Fehler hatte es die Finanzverwaltung in der Verwaltung einfach, den Vorsteuerabzug zu versagen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Fehler zu berichtigen oder Angaben zu ergänzen.

Diese Korrektur ist jedoch nach bisheriger Lesart nur für die Zukunft möglich. Das führt bisher dazu, dass Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 v.H. p.a. entstanden sind.

Dieser Handlungsweise ist der EuGH mit seiner o.a. Entscheidung nun entgegengetreten. Sobald der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegt, kann er den Vorsteuerabzug zum Steuerentstehungszeitpunkt geltend machen.


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