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Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten
Mit seiner Entscheidung vom 18.12.2008 VI R 39/07 hat der VI. Senat des BFH nochmals klargestellt, dass die Kosten eines Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten unabhängig von der Entfernung - ab dem ersten Kilometer - in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen.