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Familienrecht: Düsseldorfer Tabelle 2015 mit höherem Selbstbehalt
Der Hintergrund
In der "Düsseldorfer Tabelle", die vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt und die sogenannten Selbstbehalte festgelegt.
Die näheren Ausführungen des Gerichts
Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000 € auf 1.080 €, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind.
Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800 € auf 880 €. Die Anpassung berücksichtigt u.a. die Erhöhung der SGB II-Sätze ("Hartz IV") zum 1.1.2015.
Der Kindesunterhalt kann zum 1.1.2015 aufgrund der gesetzlichen Regelungen zunächst nicht erhöht werden, da er sich nach dem durch das BMF festzusetzenden steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Eine Anhebung des Kinderfreibetrages soll voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres erfolgen. Bis zu einer Anhebung muss es daher bei den derzeitigen Kindesunterhaltsbeträgen bleiben.
Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, dem betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen angehoben:
Die Unterhaltspflicht gegenüber:
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig; Selbstbehalt: 1.080 € (bisher: 1.000 €)
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig; Selbstbehalt: 880 € (bisher: 800 €)
anderen volljährigen Kindern; Selbstbehalt: 1.300 € (bisher: 1.200 €)
Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes; Selbstbehalt: 1.200 € (bisher: 1.100 €)
Eltern; Selbstbehalt: 1.800 € (bisher: 1.600 €)