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Feststellung von Verlusten: Feststellung von vorweggenommenen Werbungskosten
Der IX. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 10.07.2008 IX R 90/07 zur Feststellungsfrist bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d (4) EStG i.F.d. JStG 2007 Stellung genommen.
Er hat sich gegen die Rechtsauffassung der Finanzbehörde - BMF-Schreiben vom 30.11.2007, BStBl 2007 I, 825 - gestellt und die Verlustfeststellung hinsichtlich der vorweggenommenen Werbungskosten eines Piloten zugelassen.
Die Finanzbehörde folgt nunmehr der Rechtsauffassung des BFH und hebt das BMF-Schreiben vom 30.11.2007, BStBl 2007 I, 825 auf.
Einschlägige Fallgestaltungen können nunmehr sicherlich im Sinne der BFH-Rechtsprechung erledigt werden.