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FG: Anwendung des Halb-Einkünfte-Verfahrens bei Anteilsveräußerung weit unter Anschaffungskosten
Das FG Münster hat mit seiner Entscheidung vom 15.12.2010 10 K 2061/05 E, EFG 2011, 950 (AZ der Rev. BFH IX R 4/11) für ein weiteres Revisionsverfahren gesorgt.
Das FG Münster hat im Rahmen seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass auch ein Veräußerungserlös von nur 2.000 € (erheblich unter den Anschaffungskosten der Beteiligung) dazu führt, dass das Halb-Einkünfte-Verfahren insgesamt zur Anwendung gelangt. Allein der Zufluss von Einnahmen, die nach § 3 Nr. 40 EStG dem Halb-Einkünfte-Verfahren unterliegen, führen zu einer Anwendung des Halb-Abzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG.
Im Hinblick auf die nunmehr anhängige Revision sollten einschlägige Fallgestaltungen offen gehalten und ein Ruhen des Rechtsbehelfsverfahren beantragt werden.