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FG Düsseldorf: Achtung bei der Vereinbarung von Ehegatten Arbeitsverhältnissen - Fehlende Regelung der Arbeitszeit
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 6.11.2012 9-K-2351/12-E eine sehr grundsätzliche Entscheidung zu Ehegattenarbeitsverhältnissen (Arztehefrau) getroffen.
Demnach setzt die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses voraus, dass die Arbeitsleistung - sofern sie sich nicht aus der Art der Tätigkeit ergibt - durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnungen nachgewiesen werden muss.
Die Vereinbarung der monatlich 45-stündigen Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten in einer Zahnarztpraxis in Abhängigkeit von der betrieblichen Notwendigkeit reicht hierfür jedenfalls dann nicht aus, wenn keine Anschreibungen über die geleisteten Arbeitsstunden erstellt worden sind.