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FG Düsseldorf: AdV bei nachträglichen WK im Rahmen der Einkünften aus V+V
Es ist umstritten, ob auch im Bereich der Einkünfte aus V+V nachträgliche WK (regelmäßig Finanzierungskosten) abzugsfähig sind.
Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom 16.3.2010 VIII R 20/08, BStBl 2010 II, 787 hierzu Hoffnung gemacht.
Das FG Baden-Württemberg hat diese Frage mit Urteil vom 1.7.2010 13 K 137/07 negativ entschieden. Gegen diese Entscheidung ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX R 67/10 anhängig ist. Auf dieses Verfahren hatte wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltung "aktuell-2-2011" aufmerksam gemacht.
Ein ergänzender aktueller Hinweis
Das FG Düsseldorf hat nunmehr (Beschluss vom 18.07.2011 - 11-V-1620/11-A) im Hinblick auf das o.a. Revisionsverfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Im Hinblick auf die o.a. Verfahren muss daher eine offensive Steuerberatung durchgeführt werden. In einschlägigen Fallgestaltungen sollten die Finanzbehörden auf die anhängige Revision und die nun daraufhin gewährte AdV hingewiesen werden.