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FG Hamburg: Freiberufliche Einkünfte bei Betreiberin einer Kindertagesstätte
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 20.1.2015, 3 K 157/14 zur vorstehenden Rechtsfrage Stellung genommen.
Dem nach ist die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte eine erzieherische Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG.
Der Inhaber einer Kindertagesstätte wird trotz der Beschäftigung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte eigenverantwortlich tätig, wenn er durch regelmäßige und eingehende Kontrollen der Mitarbeiter maßgeblich auf die Erziehung jedes Kindes Einfluss nimmt und darüber hinaus eine persönliche Beziehung des Inhabers zu den einzelnen Kindern besteht.
Eine Kindertagesstätte mit 45 Plätzen ist keineswegs zu groß, um eine persönliche Beziehung zu jedem Kind herstellen zu können.