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FG kontra Finanzbehörden: Blockheizkraftwerk als selbständiges Wirtschaftsgut
Das FG Münster hat mit rechtskräftigem Urteil vom 18.2.2015 - 11 K 2856/13 F zur vorstehenden Rechtsfrage Stellung bezogen.
Die OFD´en Münster und OFD Rheinland hatten mit Verfügung vom 10.7.2012 S 2172 - 12 - St 13 - 33 die Auffassung vertreten, das in einer Biogasanlage erzeugte Gas zum Antrieb einer BHKW dazu führt, dass ein einheitliches Wirtschaftsgut aus Biogasanlage und BHKW anzunehmen.
Das FG Münster ist dieser Rechtsauffassung mit dem o.a. Urteil entgegengetreten.
Es ist der Auffassung der Kläger in der Weise gefolgt, dass das BHKW auf eine Nutzungsdauer von 8 - 10 Jahren abzuschreiben ist, während die Biogasanlage über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren abzuschreiben ist.
Die Finanzbehörden haben gegen das Urteil keine Revision eingelegt, obwohl das FG die Revision zugelassen hat.
Somit ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörden der Rechtsauffassung des FG nunmehr zustimmen.