Das FG München hat sich in seinem Urteil vom 19.7.2024 – 8 K 1418//21 mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich Veräußerungen einer Tochter-PersGes bei einer vermögensverwaltenden PersGes auswirken.
Das FG München ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Veräußerungsgeschäfte der Tochter-PersGes bei der Vermögensverwaltenden PersGes nicht zu einem Überschreiten der 3-Objekt-Grenze führt.
Die beim IV. Senat des BFH unter dem AZ IV R 15/24 bietet dem IV. Senat des BFH die Gelegenheit, zu dieser spannenden Frage einmal grundlegend Stellung zu beziehen.
Einschlägige Streitfälle sollte daher offengehalten werden.