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FG Münster: Aufwärtsinfektion auch durch geringfügige gewerbliche Beteiligungseinkünfte

Mit Urteil vom 13.5.2022 (Az. 15 K 26/20 E,F) hat das FG Münster eine Klage zur Anwendung der Bagatellgrenze auf Einkünfte aus einer gewerblichen Beteiligung abgewiesen.

 

Klägerin war eine vermögensverwaltende GbR, die ihrerseits zu 4,24% Gesellschafterin einer gewerblichen KG war. Die Klage richtete sich gegen die Umqualifikation der Vermietungseinkünfte auf Ebene der GbR in gewerbliche Einkünfte.

 

Laut dem FG Münster kommt mit Bezug auf die Rechtsprechung des BFH vom 06.06.2019 (IV R 30/16) die Abfärberegelung bei Einkünften aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Gesellschaft ohne Bagatellgrenze zur Anwendung.

 

Das Urteil ist jedoch vorläufig nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht hat aufgrund des derzeit beim BFH anhängigen Verfahrens VIII R 1/22 die Revision zugelassen.

 

 


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