Beim Erwerb eines weiteren Miteigentumsanteils an einem gemischt genutzten Gebäudes stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage, ob Finanzierungskosten einem konkreten Gebäudeteil (dem vermieteten Teil) zugeordnet werden können.
Das FG Sachsen hat eine derartige Zuordnungsmöglichkeit mit Urteil vom 21.3.2016 - 6 K 189/12 abgelehnt.
Der IX. Senat des BFH hat der NZB jedoch stattgegeben. Hierdurch macht der IX. Senat des BFH deutlich, dass er offenkundig hierzu grundsätzlich Stellung nehmen möchte.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollte daher entsprechend dem Vortrag der Revisionskläger gestaltet werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2017 werden wir Ihnen das Revisionsverfahren konkret darstellen.